Wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, wurden für Verbraucher im Rahmen eines seit Dezember gültigen Minderungsrechts bisher knapp 15. Dabei wurden »fast ausschließlich« Minderungsansprüche festgestellt – die Leistung war also so mies, dass die Verbraucher Anspruch darauf hatten, den Preis zu mindern. Wie hoch der Anspruch auf Minderung ist, besagen die Protokolle jedoch nicht – das müssen die Verbraucher mit ihren Anbietern klären. Von diesen Vorgaben darf es keine »erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung« geben, wie ein Gesetz besagt.
Rechtsanspruch erst seit etwa drei Monaten
Die Ergebnisse der Messungen belegen nun aber Defizite, aus denen sich Rechtsansprüche ableiten lassen. Das noch recht junge Minderungsrecht stärkt die Rolle des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter. Ähnliche Messungen über die App der Bundesnetzagentur hatte es schon in den vergangenen Jahren gegeben, sie hatten ebenfalls Mängel aufgezeigt. Ein Rechtsanspruch ergab sich aus den älteren Messungen aber nicht – das ist erst seit etwa drei Monaten der Fall.
Um ein Messprotokoll (in Form einer signierten PDF-Datei, siehe Seite 74 in der detaillierten Ablaufbeschreibung) zu erstellen, sind im Rahmen des neuen Rechts insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen nötig. Zwischen den Messungen sollen mindestens fünf Minuten liegen, zwischen der fünften und sechsten Messung eines Tages mindestens drei Stunden. Diese Vorgaben machen deutlich, dass Verbraucher es wirklich ernst meinen müssen mit der Überprüfung – mal eben so bekommt man das Messprotokoll nicht. Warum so viele Verbraucher bei einer Kampagne vor der finalen Messung ausgestiegen sind, ist unklar.
Provider sprechen von »wenigen« Fällen
Und wie reagierten Internetanbieter auf die ersten Zahlen zum neuen Minderungsrecht? Ein Sprecher der Deutschen Telekom sagte, man erhalte zurzeit relativ wenige Messprotokolle von den Kunden. »Wenn nach Klärung der Ursache für das Messergebnis ein Anspruch besteht, gewähren wir selbstverständlich eine Minderung auf den monatlichen Betrag. « Der Beitrag variiere je nach Kunde und Vertrag. »Zahlen veröffentlichen wir dazu nicht«, sagte ein Sprecher. Verbraucherschützer werteten die Zahlen zum Minderungsrecht als Beleg für eine große Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim heimischen Internet.
Bundesnetzagentur will vereinfachte Entschädigungsmodelle
Der Verbraucherschützer monierte, dass die Höhe des Anspruches nicht klar sei. Die Telekommunikationsanbieter böten dann häufig nur einen geringen Preisabschlag und erklärten nicht, wie sie auf den Betrag kämen. Denn Bundesnetzagentur-Präsident Müller sagte, seine Behörde stehe »im Interesse der Kundinnen und Kunden im Dialog mit der Branche, um vereinfachte Entschädigungsmodelle zu erreichen«. Wie die allermeisten der rund 15. 000 ausgestellten Messprotokolle belegten, zahlten die Nutzerinnen und Nutzer »für eine Bandbreite, die sie schlussendlich nicht erhalten«, sagte der Politiker.