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Digitalpakt
Das sollten Sie jetzt wissen
Digitalpakt Schule: Was soll erreicht werden? Wie viel Geld steht bereit? Wann und wie können Fördermittel beantragt werden? Das Bundesbildungsministerium beantwortet häufig gestellte Fragen rund um die digitale Ausstattung der Schulen.
Mit dem Digitalpakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den Digital Pakt unterzeichnet. Damit startet der Digitalpakt am 17. Mai 2019. Zuvor haben Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den Digitalpakt Schule geschaffen. Die neue Vorschrift ist seit 4. April 2019 in Kraft. Finanziert wird der Digitalpakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem sogenannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.
Mit diesen drei Schritten – Grundgesetzänderung, Errichtung des Sondervermögens und Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung – haben Bund und Länder alle nötigen formalen Voraussetzungen geschaffen, damit der Digitalpakt Schule nun starten konnte. Alles Wissenswerte zum aktuellen Stand erfahren Sie in den FAQs des Bundesbildungsministeriums.
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